Mit 648 zu 14 Stimmen hat das Europäische Parlament heute, Mittwoch, die umstrittene Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" abgelehnt. Damit ist ein seit Jahren geführter langer Kampf, der von Lobbyisten der IT-Branche geführt wurde, zu Ende.
Nach der Ablehnung gilt für Computer-Software weiter das Urheberrecht. Es schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. Damit ist es in Europa möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. "Die Gründe für die Ablehnung des gemeinsamen Standpunktes seien zwar unterschiedlich, geeint ist das Parlament jedoch in seiner Wut gegenüber der Vorgehensweise sowohl des Rates als auch der Kommission", erklärte EU-Berichterstatter Michael Rocard.
Während der Debatte am Dienstag hatte Kommissar Joaquin Almunia erklärt, dass die Kommission im Falle der Ablehnung keinen Vorschlag unterbreiten werde. In den Mittelpunkt rückt nun die Richtlinie für ein Gemeinschaftspatent, die derzeit noch im Rat diskutiert wird und von zahlreichen Abgeordneten als adäquates Instrument für den Umgang mit der Frage der Patentierbarkeit von Software betrachtet wird.
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