Als erste Versicherer in Deutschland bietet die Huk-Coburg sowie die VHV nun eine Versicherung gegen durch Malware entstandene Schäden. Die beiden Modelle unterscheiden sich dabei wie folgt:
Die Huk-Coburg hat lediglich die private Haftpflicht ausgedehnt, das heißt, dass sie die Kosten, die der Versicherungsnehmer, beispielsweise durch den Versand einer verseuchten E-Mail, verursacht, übernimmt. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Geschädigte ist. Auch Unternehmen bekommen ihren Verdienstausfall erstattet. Vorher muss der Versicherungsnehmen jedoch den Einsatz einer Firewall sowie eines Virenscanners nachweisen.
Ganz anders die VHV-Versicherung: Sie richtet sich mehr an professionelle Unternehmen; im Rahmen der neuen "Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister" garantiert sie den Versicherungsschutz außerdem für den Versicherungsnehmer. Voraussetzung ist, dass vor Abschluß des Versicherungsvertrags die individuellen Gefährdungskriterien des IT-Dienstleisters bekannt sind. Die Experten der VHV analysieren darauf hin das Risiko- und Sicherheitsmanagement des Versicherungsnehmers und berechnen anhand dieser individuellen Merkmale den Versicherungsbeitrag. Einziger Haken hierbei: Der Schutz greift nur, "wenn es sich um Programme und Dateien mit Schadenfunktion handelt, deren schädigende Wirkungen sich ausschließlich und zielgerichtet auf den Versicherungsnehmer auswirken."
Heißt im Klartext: Schäden, welche durch das versehentliche Überspielen von Malware auf das Firmeninterne Netzwerk (beispielsweise durch einen Mitarbeiter) gelangen, sind nicht abgedeckt.
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