AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von
IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien
aktualisiert.
Vergangene Woche veröffentlichte die deutsche Bundesregierung
auf der Web-Seite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit spezielle Richtlinien für Beschaffungsbehörden. Dort heißt es: "Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu
beschaffenden Leistung." Und weiter: "Die Nennung eines bestimmten Markennamens (zum Beispiel Lieferung eines Computers mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall
unzulässig". Das Dokument warnt davor, "bei der Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern. Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die
gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen."
Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien,
Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-
Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Mikroprozessormarke festlegen.
Wieder einmal und wie immer schneller als gedacht ist nun fast ein ganzes Kalenderjahr vorüber gegangen und die weihnachtliche Bescherung...
GstarCAD ist eine CAD-Software zur Erstellung von 2D- und 3D-Entwürfen, die eine kostengünstige Alternative zu AutoCAD bietet. Dank der intuitiven...
Die SanDisk Corporation gibt einen ersten Einblick in das neue Corporate Branding und ihre zukünftige kreative Ausrichtung. Dies ist der...
KIOXIA stellte heute die EXCERIA PLUS G4 SSD-Serie für Gamer und Content Creator vor, die auf der Suche nach mehr...
AGON by AOC ist nach den neuesten Daten von IDC Research - Gaming Tracker Q1-Q3 2024, weiterhin weltweiter Marktführer im...
Mit dem Ryzen 9 7950X3D von AMD haben wir heute eine Zen 4-CPU mit satten 16 Kernen und 3D V-Cache Technologie im Test. Besonders im Bereich Gaming verspricht AMD eine hohe Performance.
Mit der Cloud-Scale Capacity MG11ACA24TE stellte Toshiba erst kürzlich seine neue Enterprise-Festplatte mit satten 24 TB vor. Diese HDD ist das erste Modell der Familie mit 1 GB Puffer. Mehr dazu im Test.
Die FURY RENEGADE ist eine SSD-Familie von Kingston, basierend auf einem PCI Gen4 Interface und Phison-Controller. Wir haben uns das Modell ohne Kühlkörper und mit 2 TB Speicherkapazität im Test ganz genau angesehen.
Mit der Portable SSD T9 bietet Samsung den Nachfolger der beliebten T7-Familie an. Die Drives verwenden ein USB 3.2 Gen2x2 Interface und bieten entsprechend hohe Datenraten bis 2 GB/s. Mehr dazu im Test der 2 TB Version.