NEWS / IT-Ausschreibungen: AMD begrüßt Neuregelung

21.12.2004 17:00 Uhr    Kommentare

AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien aktualisiert.

Vergangene Woche veröffentlichte die deutsche Bundesregierung auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit spezielle Richtlinien für Beschaffungsbehörden. Dort heißt es: "Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung." Und weiter: "Die Nennung eines bestimmten Markennamens (zum Beispiel Lieferung eines Computers mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall unzulässig". Das Dokument warnt davor, "bei der Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern. Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen."

Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien, Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server- Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Mikroprozessormarke festlegen.

Quelle: E-Mail, Autor: Patrick von Brunn
INNO3D GeForce RTX 5080 X3 OC im Test
INNO3D GeForce RTX 5080 X3 OC im Test
INNO3D RTX 5080 X3 OC

Mit der GeForce RTX 5080 X3 OC von INNO3D haben wir ein weiteres Custom-Design auf Basis der neuen Blackwell-Architektur im Testlab empfangen. Mehr zum Praxistest des Boliden in unserem Artikel.

Samsung EVO Plus (2024) microSDXC 1 TB
Samsung EVO Plus (2024) microSDXC 1 TB
Samsung EVO Plus (2024), 1 TB

Die neue 2024er-Version der EVO Plus microSDXC-Speicherkarte von Samsung ist mit bis zu 1 TB erhältlich und bietet 160 MB/s lesend, statt 130 MB/s wie beim Vorgänger aus 2021. Mehr dazu im Test.

Blackwell: KFA2 RTX 5080 1-Click OC im Test
Blackwell: KFA2 RTX 5080 1-Click OC im Test
KFA2 RTX 5080 1-Click OC

Nachdem wir vor ein paar Tagen und pünktlich zur Marktverfügbarkeit die RTX 5080 1-Click OC von KFA2 angetestet haben, folgt nun der gewohnt ausführliche Review des Blackwell-Boliden.

Klanglicher Aufstieg: Nubert nuPro XS-4000 RC
Klanglicher Aufstieg: Nubert nuPro XS-4000 RC
Nubert nuPro XS-4000 RC

Die Nubert nuPro XS-4000 RC sind nicht nur für die Verwendung am Computer geeignet, sondern kommen auch mit HDMI ARC, Bluetooth und Fernbedienung.